AGB

Die auf dieser Website enthaltenen Angaben werden nach bestem Wissen erstellt und mit großer Sorgfalt auf ihre Richtigkeit überprüft. Trotzdem sind inhaltliche und sachliche Fehler nicht vollständig auszuschließen.

Die G&L Bau Betriebsführung übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Dies gilt auch für alle Links zu anderen URLs, die auf dieser Website genannt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Garten und  Landschaftsbau

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen in ihrer Wertigkeit ,,Zusätzlichen Vertragsbedingungen" (vergleiche § 1 Nr. 2c VOB/B).

 

2. Der Bieter hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

 

3. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

 

4. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als vier Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Abnahme der Leistung bzw. der in sich abgeschlossenen Teilleistung mehr als vier Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz in diesem Zeitraum geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Abweichend davon wird bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz berechnet.

 

5. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

 

6. Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

 

7. Bestehen keine anderen Vereinbarungen, halten wir uns als Richtlinie an die Verordnung:

 

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 - Fassung 1992